Zwangsvollstreckung in Polen | Unterschiede zu Deutschland
Zwangsvollstreckung in Polen Immer mehr deutsche Geschäftsleute haben Geschäftsbeziehung nach Polen. In den meisten Fällen laufen diese Beziehungen auch gut, allerdings kann es immer wieder vorkommen, dass ein polnischer Geschäftspartner nicht zahlt. Ob man dann in Polen klagt oder in Deutschland, hängt auch davon ab, ob man eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung getroffen hat, ansonsten richtet sich dies im Normalfall nach der EuGVVO. Es kann durchaus sinnvoll sein gegen einen polnischen Schuldner in Deutschland zu klagen, weil oft-gerade wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet und Anwaltszwang besteht-der Schuldner sich dann nicht in der Sache meldet und man ein Versäumnisurteil erhält....