Änderungen im polnischen Handelsrecht
Änderung im polnischen Handelsrecht Wie bereits mitgeteilt wurde, ist am 8. Januar 2009 das Änderungsgesetz vom 23. Oktober 2008 zum polnischen Gesetz über die Handelsgesellschaften in Kraft getreten. Es wurde nicht nur das polnische GmbH-Recht geändert, sondern auch Änderungen im Recht über Zivilgesellschaft, die OHG, die Partnergesellschaft und die Aktiengesellschaft in Polen vorgenommen. Absenkung des Mindeststammkapitals bei der Spzoo Die wichtigsten Änderungen sind die Herabsenkung des Mindeststammkapital des polnischen GmbH von 50.000,00 PLN auf 5.000,00 PLN, die Senkung des Mindeststammkapitals der Aktiengesellschaft in Polen von PLN 500.000,00 auf PLN 100.000,00 und die Erleichterung der Formerfordernisse bei Erklärungen des Einmann-Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft bei der polnischen Einmann-GmbH. ...