Strafverfahren in Polen beim Verkehrsunfall Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für viele Autofahrer stressig genug – doch was passiert, wenn in Polen zusätzlich ein Strafverfahren wegen Personenschaden droht?
📌 Typische Ausgangslage Ein deutscher Autofahrer ist in Polen in einen Unfall verwickelt. Es gibt verletzte Personen. Was viele nicht wissen: Bereits bei leichten Verletzungen mit einer Heilungsdauer von über 7 Tagen kann in Polen ein Strafverfahren eingeleitet werden.
🇩🇪 Vergleich: Strafrecht in Deutschland Thema Deutschland Polen Ermittlungsbeginn Häufig erst bei schwerem Verschulden Bereits bei einfachen Unfällen mit Verletzten Strafverfolgung Meist Einstellung nach §170 II StPO Oft Ermittlung von Amts wegen Übliche Sanktionen Geldstrafe, selten Bewährung Freiheitsstrafe auf Bewährung üblich 🇵🇱 Strafrechtliche Verfolgung in Polen In Polen wird das Strafverfahren von Amts wegen eingeleitet, sobald bei einem Unfall eine andere Person verletzt wurde und diese Verletzung über 7 Tage andauert – unabhängig davon, ob es sich um einen Beifahrer, einen Passanten oder einen Mitfahrer handelt.
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