Erbrecht in Polen | das polnische Erbrecht

Erbrecht in Polen – das polnische Erbrecht Das polnische Erbrecht ist anders gestaltet als das deutsche. Aber ebenso, wie in Deutschland, findet man Regelungen zum Erbrecht in Polen nicht in einem gesonderten Gesetzestext, sondern im bürgerlichen Gesetzbuch (in Polen ist dies das ZGB). Testament und Gesetz In Polen – wie auch in Deutschland – unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge. 1. gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge ist in den Art. 931 bis 940 ZGB -PL geregelt. An erster Stelle der gesetzlichen Erbfolge stehen die Kinder und der Ehegatte des Erblassers. Dieser erben zu gleichen Teilen. Der auf den Ehegatten anfallende Erbteil darf jedoch nicht geringer als 1/4 sein. Sind keine Kinder vorhanden erben die Eltern und die Geschwister und der Ehegatte des Erblassers. Sind die erstgenannten nicht vorhanden, erbt alles der Ehegatte allein.Großeltern sind nach dem polnischem Recht nicht zur gesetzlichen Erbfolge berufen. Allerdings kann unter Umständen ein Anspruch gegen den Erben bestehen, wenn diese sich in einer finanziellen Notlage befinden.Sind weder der Ehegatte noch andere gesetzliche Erben vorhanden, dann erbt die Gemeinde am letzten Wohnsitz des Erblassers oder der polnische Fiskus, wenn dieser Ort nicht feststellbar ist oder sich der Wohnsitz im Ausland befand. ...

April 23, 2009 · 2 min · Anwalt Martin