Vollstreckung von Bußgeldern aus Polen in Deutschland?
Zwangsvollstreckung aus polnischen Bußgeldbescheiden Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus Polen in Deutschland ist grundsätzlich möglich. EU-Vollstreckungsabkommen Ein gibt mittlerweile ein EU-Vollstreckungsabkommen(IRG). Danach kann die polnische Bußgeldbehörde einen Antrag auf Vollstreckung des polnischen Bußgeldbescheides in Deutschland stellen. Das Bundesamt für Justiz prüft selbst nochmals, ob die Vollstreckung des polnischen Bußgeldbescheides in Deutschland zulässig ist, was in den meisten Fällen so sein wird. Sodann vollstreckt der deutsche Staat die Bußgeldbescheid aus Polen....