Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?
Anspruch auf Abfindung bei Kündigung? Um es klar zu sagen, nur selten besteht für den Arbeitnehmer ein Abfindungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. das Kündigungsschutzgesetz Das Kündigungsschutzgesetz bietet dem Arbeitnehmer den sogenannten allgemeinen Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz findet auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers Anwendung, wenn dieser länger als sechs Monate im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigt ist und im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer abzüglich der Auszubildende in Vollzeit arbeiten. Schutz vor willkürlicher Kündigung Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann gilt der sog. allgemeiner Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer. Dies heißt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur aus personenbedingten Gründen, betriebsbedingten Gründen oder verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen kann. ...