Cannabisverbot in Polen – Achtung beim Grenzübertritt!
In Polen gilt nach wie vor ein striktes Verbot von Cannabis und Marihuana. Eine Freigabe, wie sie in anderen Ländern diskutiert oder umgesetzt wird, ist nicht vorgesehen. Stattdessen setzt das polnische Recht auf eine konsequente Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Drogenkonsum und -besitz, sowohl im Straßenverkehr als auch im strafrechtlichen Bereich.
Wer tiefergehende Informationen sucht, findet diese unter folgendem Link:
Cannabisverbot in Polen – Vorsicht beim Grenzübertritt
Table of Contents
- Medizinisches Cannabis – kaum Relevanz für Reisende
- Freigabe in Deutschland: Ohne Bedeutung für Polen
- Polnische Rechtslage im Überblick
- Anwaltliche Beratung in Polen
Medizinisches Cannabis – kaum Relevanz für Reisende
Seit 2017 ist medizinisches Cannabis in Polen nur auf Rezept erhältlich. Für den überwiegenden Teil der Konsumenten, insbesondere Touristen und Geschäftsreisende, bleibt dies jedoch unbedeutend. Wer ohne Rezept oder außerhalb der streng reglementierten Bedingungen Cannabis besitzt oder konsumiert, läuft Gefahr, in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten.
Freigabe in Deutschland: Ohne Bedeutung für Polen
Selbst wenn Cannabis in Deutschland bereits weitgehend legalisiert ist oder Mengen bis zu einer gewissen Grenze toleriert werden, ändert dies an der polnischen Rechtslage nichts. Sobald Sie die Grenze nach Polen überschreiten, gelten die polnischen Vorschriften. Auf deutsche Regelungen oder Grenzwerte kann man sich in Polen nicht berufen.
Polnische Rechtslage im Überblick
Polen verfolgt bei Betäubungsmitteln eine sehr strenge Politik. Dies betrifft insbesondere den Straßenverkehr und das generelle Verbot von Rauschmitteln. Schon geringe Mengen im Blut können rechtliche Schritte nach sich ziehen, ganz gleich, wo die Substanzen konsumiert wurden.
Besitz oder Konsum?
Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen dem Besitz von Drogen (Straftat) und dem Konsum bzw. der Beeinflussung während des Fahrens. Wer lediglich unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss mit drastischen Führerscheinmaßnahmen und Geldstrafen rechnen. Wer jedoch Drogen bei sich hat, riskiert eine strafrechtliche Verfolgung wegen unerlaubten Besitzes.
Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss
Nach dem polnischen Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) ist es untersagt, ein Fahrzeug zu lenken, wenn man unter dem Einfluss von Substanzen steht, die ähnlich wie Alkohol wirken. Die Polizei ist befugt, Verdächtige anzuhalten und Drogentests durchzuführen. Besonders häufig werden zunächst Schweißtests (Stirnabstrich) verwendet, welche bei positivem Ergebnis eine Blutprobe nach sich ziehen können.
Strafen und Führerscheinentzug
Bei einem Verstoß droht in der Regel:
- Eine empfindliche Geldstrafe
- Entzug des Führerscheins oder eine Sperre, die in Polen gilt
- Je nach Schweregrad und eventuellen Vorstrafen kann sogar Gefängnis verhängt werden
Für deutsche Fahrer ergibt sich oft das Problem, dass der polnische Führerscheinentzug zeitweise auch die tatsächliche Nutzung in Deutschland erschwert, weil das Dokument zunächst beschlagnahmt und später an deutsche Behörden weitergeleitet wird.
Strafbarkeit bei Drogenbesitz
Der Besitz von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist in Polen gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Drogensucht (Ustawa o przeciwdziałaniu narkomanii) untersagt. Hierzu zählt auch Cannabis. Wer bereits kleine Mengen in Polen mit sich führt, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei größeren Mengen kann das Strafmaß auf zehn Jahre ausgeweitet werden.
Gerichtsentscheidung aus Stettin
Ein markantes Beispiel illustriert die Strenge der polnischen Rechtsprechung: Ein polnischer Autofahrer mit 1,5 ng/ml THC im Blut, der zudem bereits einschlägig vorbestraft war, erhielt unter anderem eine mehrmonatige Haftstrafe ohne Bewährung, ein lebenslanges Fahrverbot und eine hohe Geldauflage. Auch wenn dieses Beispiel extrem erscheinen mag, zeigt es, wie ernst es die polnischen Gerichte mit dem Drogengesetz nehmen.
Anwaltliche Beratung in Polen
Bei Problemen rund um Drogen im Straßenverkehr oder beim Vorwurf des unerlaubten Drogenbesitzes empfiehlt sich dringend die Einschaltung eines Rechtsanwalts in Polen. In strafrechtlichen Angelegenheiten ist es meist sinnvoll, zu schweigen, bis ein Anwalt die Aktenlage geprüft hat. Erst nach der Akteneinsicht kann entschieden werden, ob und in welcher Form eine Stellungnahme abgegeben wird.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gern an eine deutsch-polnische Kanzlei.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Anwalt in Polen (Stettin)
Beratung in deutscher und polnischer Sprache zu:
- polnischem Strafrecht
- Zivilrecht und Handelsrecht (z. B. GmbH-Gründung, Grundstückserwerb)
- Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln in Polen
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