Kauf von landwirtschaftlichen Flächen in Polen

Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen in Polen

Der Erwerb von Grundstücken und Wohnungen in Polen durch Ausländer nimmt seit Jahren stetig zu. Während früher viele deutsche sich ein zweites Domizil zugelegt haben, ist nun die Tendenz dahingehend, dass gerade Leistungsträger oder Rentner nach Polen ziehen.

Wohnungserwerb

Grundsätzlich kann man als Deutscher in Polen ohne Probleme eine Wohnung kaufen. Dies passiert auch recht häufig. Gerade große Städte oder Ortschaften an der Ostsee sind hier beliebt.

Erwerb in Immobilien

Beim Immobilienerwerb gibt es kaum noch Einschränkungen für Ausländer in Polen. Die wichtigste Einschränkung, die derzeit für Ausländer noch besteht, ist der Kauf einer landwirtschaftlichen Immobilie im Polen. Aber auch die Polen selbst können nicht ohne weiteres landwirtschaftliche Grundstücke kaufen. Hier gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken

Ob ein Grundstück ein landwirtschaftliches Grundstück im rechtlichen Sinne ist, hängt davon ab, ob dieses als solches ausgewiesen ist. Dies wird über den Flächennutzungsplan festgelegt und man findet im Grundbuch eine entsprechenden Eintrag, dass das Grundstück oder ein Teil des Grundstückes eine landwirtschaftliche Fläche beinhaltet. Wenn dies der Fall ist, dann müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit man dieses Grundstück erwerben kann. Liegen die Voraussetzungen nicht vor und wird das Grundstück trotzdem gekauft (und der Notar sieht das rechtliche Problem nicht), dann ist der Kaufvertrag nichtig. Da in Polen der Kaufpreis beim Notar - noch vor Eintragung im Grundbuch gezahlt wird - ist dies dann ein Problem für den Käufer, der ja dann sein Geld zurückhaben möchte.

Vorkaufsrechte

Grundsätzlich bestehen Vorkaufsrechte im Bezug auf dem polnischen Staat und Nachbarn.

Erleichterungen seit 2019 bei kleinen Flächen

Mittlerweile gibt es allerdings eine Erleichterung und zwar ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen im Polen unter 1 ha einfacher möglich.

keine Ausweisung als landwirtschaftliches Grundstück

Darüber hinaus ist es so, dass in der Praxis oft gar keine Flächennutzungspläne in kleineren Gemeinden existieren und rein faktisch landwirtschaftliche Flächen vorliegen, aber diese als solche nicht im Grundbuch bezeichnet werden. In diesem Fall wird das Grundstück rechtlich so behandelt, als hätte es keine landwirtschaftlichen Flächen und kann dann auch von einem Ausländer ohne Genehmigung erworben werden.

rechtliche Absicherung ist wichtig

In der Regel ist auf jeden Fall wichtig, dass man sich vor dem Kauf hier rechtlich absichern und dies geht nur durch entsprechende Einsicht im Grundbuch-am besten über einen Rechtsanwalt.

Diplomat ist nämlich, wenn man ein Grundstück kauft und später sich herausstellt, dass landwirtschaftliche Flächen hier vorliegen, dann muss der Kauf gegebenenfalls rückabgewickelt werden, was dazu führt, dass es erhebliche Probleme in der Regel gibt.


Rechtsanwalt A. Martin – Stettin