Rechtsanwalt Polen | Referendariat
Referendariat in Polen Anders als in Deutschland schließt der polnische Jurist seine universitäre Ausbildung nicht mit einem juristischen Staatsexamen ab, sondern mit einer Masterprüfung. nach der Masterprüfung an der Universität Nach dem Masterabschluss kann der polnische Jurist wählen, ob er die Laufbahn als Rechtsanwalt (Adwokat), Rechtsberater (Radca Prawny), Richter, Staatsanwalt oder Notar einschlagen will. Für all diese Berufsbilder ist eine eigene Zulassungsprüfung vorgesehen. polnischer Anwalt Der polnische Rechtsanwalt muss für die Zulassung zum Referendariat einen Test absolvieren, der im Normalfall einmal jährlich (meist im September) stattfindet....