Zustellung der Klage gegen polnische Versicherung an Regulierungsbeauftragten?
Klage beim Unfall in Polen Wie kann man die Kosten für die Übersetzung der Klageschrift ins Polnische sparen? Ganz einfach, man stellt an den deutschen Regulierungsbeauftragten (meist selbst eine – deutsche – Versicherung) der polnischen Versicherung die Klage zu. Dieser spricht und teilt dies dann der polnischen Versicherung mit. Ansonsten fallen nämlich erhebliche Übersetzungskosten an, pro Seite ungefähr Euro 50,00. LG Berlin Bis vor kurzem ist man damit auch noch bei einer Kammer des LG Berlin durchgekommen. Mittlerweile wird dies aber nicht mehr funktionieren, da das Kammergericht Berlin (OLG) entschieden hat, dass eine solche Zustellung nicht zulässig ist (KG 5.03.2008, 22 W 6/08). ...