der polnische Anwalt

Wie wird man Anwalt in Polen?

Jurastudium in Polen

Um in Polen Rechtsanwalt zu werden, muss man zunächst die Universität absolvieren. Das Jurastudium in Polen wird nicht mit einem Staatsexamen abgeschlossen, sondern mit einer Magisterarbeit.

Zulassungsprüfung zum Referendariat

Nach dem abgeschlossenen Jurastudium kann der Bewerber die Zulassung zum Referendariat in Polen beantragen. Um die Zulassung zu bekommen, muss ein Test absolviert werden, der zurzeit 1 x pro Jahr stattfindet.Den Zulassungstest zu bestehen, ist schwierig. Anders als in Deutschland gibt es keinen einheitlichen Test für alle Juristen. Richter, Staatsanwälte, Notare und Anwälte absolvieren jeweils einen eigenen Zulassungstest und haben auch eine eigenständige Ausbildung (Referendariat). Die Rechtsberater und Anwälte absolvieren mittlerweile den gleichen Text.

Referendariat

Wer den Zulassungstest bei den Anwälten in Polen besteht, sucht sich einen Ausbilder (Padron). Dies ist ein Anwalt, der wenigstens 3 Jahre zugelassen ist. Im Rahmen des Referendariats werden mehrere Stationen absolviert, wobei der größte Teil der Ausbildung beim polnischem Anwalt stattfindet. Die Ausbildung dauert ungefähr 3 Jahre und endet mit einem weiteren Test.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt Stettin