Arbeitsrecht in Berlin – wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Viele Mandanten im Raum Berlin versuchen arbeitsrechtliche Angelegenheiten selbst zu klären. Dagegen ist grundsätzlich nichts zu sagen, solange man weiß, was man macht.
kein Anwaltszwang vor den Arbeitsgerichten
Dazu ist zu sagen, dass es grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten keinen Anwaltszwang gibt. Anders ist dies dann wieder bei den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Hier muss man anwaltlich vertreten sein. Dies macht auch Sinn, da die Verfahren in den höheren Instanzen aufgrund des komplizierten Prozessrechts schwierig zu führen sind.
kleinere Fälle auf Lohnzahlung oder Überstunden
Grundsätzlich kann es durchaus sinnvoll sein, ohne Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Dafür gibt es die Rechtsantragstelle. Beim Arbeitsgericht Berlin funktioniert die Rechtsantragstelle recht gut. Dort kann man als Arbeitnehmer eine Klage fertigen lassen. Eine Rechtsberatung findet vor Ort nicht statt.
Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht
Sinn macht dies vor allem dann, wenn es nicht um so viel Geld geht. Wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer einige hundert Euro an rückständigen Lohn beim Arbeitgeber einklagen möchte, dann macht es keinen Sinn einen Anwalt zu beauftragen.
§ 12 a ArbGG - keine Erstattung von Anwaltskosten
Das Problem ist nämlich, dass nach § 12 a des Arbeitsgerichtsgesetzes vor dem Arbeitsgericht, jede Seite – also Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber – den eigenen Anwalt selbst bezahlen müssen. Dabei ist unerheblich, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird. Dies ändert sich erst ab der zweiten Instanz. Eine Erstattung von Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich oder vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz findet von daher nicht statt. Der Arbeitnehmer, der hier seine Lohnforderung geltend machen möchte oder zum Beispiel eine Zahlung auf Überstundenvergütung hat das Problem, dass er dann seinen Anwalt selbst zahlen muss und sich der Fall wirtschaftlich für ihn nicht mehr lohnt. Gerade für diese Fälle gibt es die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht.
ohne Anwalt ist manchmal nicht sinnvoll
In einigen Fällen ist es aber “grob fahrlässig” keinen Rechtsanwalt zu beauftragen. Wenn eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorliegt, kann meist nur ein Rechtsanwalt einschätzen, ob hier Erfolgsaussichten bestehen oder nicht. Gerade das Kündigungsschutzrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Es macht kaum Sinn, wenn z.B. der Arbeitnehmer selbst eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin einreicht, wenn er nicht weiß, wie seine Erfolgsaussichten sind. Eine anwaltliche Beratung sollte von daher immer erfolgen.
anwaltliche Beratung
Wenn sich nach der Beratung durch den Anwalt ergibt, dass der Arbeitnehmer besser selbst klagen sollte, dann kann dieser grundsätzlich, da kein Anwaltszwang besteht, die Kündigungsschutzklage selbst erheben. Dies macht dann z.B. Sinn, wenn nur eine kurze Beschäftigungsdauer vorliegt oder eine Kündigung im Kleinbetrieb oder während der Probezeit erfolgt ist. Hier sind die Chancen eine Abfindung zu erreichen, oft nicht sehr hoch, da das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet und von daher kein allgemeiner Kündigungsschutz gilt.
juristische Kenntnisse
In der Regel verfügt der normale Arbeitnehmer nicht über die entsprechende juristischen Kenntnisse, um die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Arbeitsgericht einschätzen zu können.
Verhandlungsgeschick
Gerade bei Verhandlungen um die Höhe der Abfindung ist es notwendig, dass man die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage einschätzen kann. Wer weiß, dass er wahrscheinlich das Kündigungsschutzverfahren gewinnen wird, kann anders verhandeln als jemand der eine unsichere Position hat. Ebenso verhält es sich bei Lohnklagen gegen den Arbeitgeber. Viele Arbeitnehmer würden hier gar nicht auf die Idee kommen den Bruttolohn einzuklagen, was aber sinnvoll ist, da so sichergestellt wird, dass die Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden. Bei einer Klage des Arbeitnehmer werden auch die Zinsen im Klageantrag meist vergessen.
Zwangsvollstreckung
Später wissen den Mandanten nicht, wie die Zwangsvollstreckung gegen den Arbeitgeber betrieben werden kann. Es wird viel wertvolle Zeit verschenkt. Es macht oft Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich im Arbeitsrecht - am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht - auskennt. Der Arbeitslohn des Arbeitnehmers wird durch einen Anwalt schneller und effektiver durchgesetzt. Dieser muss aber eine bestimmte Höhe erreichen, damit die Klage über einen Anwalt Sinn macht.
Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrechtskanzlei in Berlin