Strafverfahren in Polen beim Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall im Ausland ist für viele Autofahrer stressig genug – doch was passiert, wenn in Polen zusätzlich ein Strafverfahren wegen Personenschaden droht?

📌 Typische Ausgangslage

Ein deutscher Autofahrer ist in Polen in einen Unfall verwickelt. Es gibt verletzte Personen. Was viele nicht wissen: Bereits bei leichten Verletzungen mit einer Heilungsdauer von über 7 Tagen kann in Polen ein Strafverfahren eingeleitet werden.


🇩🇪 Vergleich: Strafrecht in Deutschland

ThemaDeutschlandPolen
ErmittlungsbeginnHäufig erst bei schwerem VerschuldenBereits bei einfachen Unfällen mit Verletzten
StrafverfolgungMeist Einstellung nach §170 II StPOOft Ermittlung von Amts wegen
Übliche SanktionenGeldstrafe, selten BewährungFreiheitsstrafe auf Bewährung üblich

🇵🇱 Strafrechtliche Verfolgung in Polen

In Polen wird das Strafverfahren von Amts wegen eingeleitet, sobald bei einem Unfall eine andere Person verletzt wurde und diese Verletzung über 7 Tage andauert – unabhängig davon, ob es sich um einen Beifahrer, einen Passanten oder einen Mitfahrer handelt.

Wichtig zu wissen:

  • Der Geschädigte muss keine Anzeige erstatten
  • Die polnische Staatsanwaltschaft fordert medizinische Unterlagen direkt an
  • Ein ärztliches Attest oder ein Gutachten entscheidet über die Dauer der Verletzung
  • Der Unfallverursacher kann zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden

Freiheitsentzug in Polen: Auch Untersuchungshaft möglich

In bestimmten Fällen – etwa bei Unfallflucht oder bei schwerer Verletzung anderer Personen – kann in Polen auch Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet werden. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag: Untersuchungshaft in Polen – rechtliche Hinweise.

🛡️ Wie kann man sich verteidigen?

Ein Strafverfahren in Polen kann ernsthafte Folgen haben – nicht nur juristisch, sondern auch für die berufliche Zukunft. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig einen Anwalt für Strafrecht in Polen einzuschalten.

Empfehlung:

Bereits beim ersten Kontakt mit der Polizei sollte keine Aussage ohne rechtliche Beratung gemacht werden.


📝 Zusammenfassung

  • In Polen ist ein Strafverfahren nach einem Verkehrsunfall schnell eingeleitet.
  • Eine Verletzung von über 7 Tagen beim Unfallgegner führt fast automatisch zur Einleitung eines Verfahrens.
  • Anders als in Deutschland wird häufig Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt.
  • Frühzeitige anwaltliche Hilfe ist entscheidend.

👉 Weitere rechtliche Informationen finden Sie auf der Kanzleiseite:
Strafrechtliche Folgen nach Verkehrsunfall in Polen


Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei in Polen