In Deutschland oder in Polen klagen?
Der Artikel zur Frage, ob man als Geschäftsmann bei einer offenen Forderungen gegen eine polnischen Geschäftspartner lieben in Deutschland oder in Polen klagen soll, wird hier fortgesetz.
– Teil 2 – Kosten
Viele Mandanten denken, dass eine Klage in Polen weitaus billiger ist als in Deutschland. Man geht automatisch davon aus, dass die Gerichtskosten in Polen und auch die Anwaltskosten geringer sind als in Deutschland.
Dies ist aber nicht so.Die Gerichtskosten sind im Normalfall etwas geringer. Die Kosten des Anwalts sind auch geringer - sofern es nach der Gebührenordnung geht, die in Polen aber nur für das Gerichtsverfahren gilt.
Anwaltskosten und Gebührenvereinbarung in Polen
Vergessen wird dabei, dass häufig in Wirtschaftssachen die Anwälte ein Pauschal- oder ein Stundenhonorar vereinbaren. Hier liegen die Gebührensätze aber auf gleichem Niveau, wie in Deutschland. Dies gilt zumindest für Ballungszentren, wie Warschau, Posen und Danzig. Selbst im Raum Stettin ist dies mittlerweile so.
keine volle Erstattung der Anwaltsgebühren in Polen
Zu beachten ist auch, dass wenn der polnische Anwalt höhere Gebühren als die gesetzlichen Gebühren nimmt, dann sind diese nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattungsfähig. Weiter gibt es in Polen vor Gericht das Problem, dass die polnischen Gerichte den Anwälten in Polen fast immer nur die Mindestgebühren zusprechen. Dies ist ein Problem, da kaum ein Anwalt für diese Gebühren arbeitet.
anwaltliche Gebühren im Gericht
Laut der polnischen Gebührenordnung für Rechtsanwälte können diese die Gebühren nach eigenem Ermessen bis zum Faktor 6 erhöhen (je nach Umfang, Schwierigkeit und Haftung). Die Gerichte in Polen meinen aber – die polnischen Anwälte behaupten, weil immer noch ein gewisser Neid auf die polnische Anwaltschaft vorhanden ist (“Die Rechtsanwälte verdienen viel zu viel!”) – das fast jeder Fall vor Gericht einfach ist und nur die Mindestgebühren rechtfertig.
Erstattung nur der Mindestgebühren
Nur diese Gebühren bekommt man dann beim Gewinnen des Prozesses von der Gegenseite wieder. Der eigene Anwalt hat aber schon höher abgerechet. Konsequenz, der Mandant bleibt auf einen Teil seiner Kosten sitzen. Dieses Problem haben aber nicht die polnische Anwälte verursacht, sondern die Gerichte in Polen.
keine außergerichtliche Erstattung von Anwaltskosten
Übrigens, die Anwaltsgebühren in Polen im außergerichtlichen Bereich sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Das heißt, wenn sich die Gegenseite im Verzug befindet und der deutsche Mandant einen Anwalt in Polen beauftragt, dann muss die Gegenseite nicht die Kosten des Anwalt tragen, obwohl dies ja nach deutschem Recht ein erstattungsfähiger Verzugsschaden wäre. Aber nicht in Polen.
weiterführender Artikel
Es genauer habe ich die Abwährung in meinen Artikel “Forderungseinzug in Polen – in Deutschland oder Polen klagen?” dargelegt.
Rechtsanwalt A. Martin - Stettin