Vertretung vor dem Amtsgericht Pasewalk – Anwaltszwang?

Viele Mandanten sind sich unsicher, wann vor Gerichten in Deutschland ein Zwang besteht sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Dies gilt vor allem -aufgrund der Grenznähe des Amtsgerichtes Pasewalk – auch für ausländische Mandanten (z.B. Polen).Grundsätzlich ist es so, dass ein Anwaltszwang vor Landgerichten und vor dem Oberlandesgerichten sowie vor dem BGH besteht. Mittlerweile kann jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt Mandanten auch vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten.Früher war dies anders, wenn z.B. ein Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Neubrandenburg zugelassen war und damit im OLG Bezirk Rostock, dann konnte dieser nur vor dem OLG Rostock auftreten und nicht zum Beispiel vor dem OLG Brandenburg oder dem Kammergericht Berlin (OLG Berlin).

frühere Vertretungsregeln vor den Amtsgerichten

Weiter konnte auch nicht jeder dort auftreten; er musste sich erst beim OLG Rostock zulassen lassen. Dies ging erst nach 5 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt.Wie bereits ausgeführt, ist dies heute anders. Eine Vertretung vor allen Oberlandesgerichten durch einen Rechtsanwalt ist daher möglich.Vor dem Amtsgericht Pasewalk – um auf den obigen Beitrag zurückzukommen – besteht im Allgemeinen kein Anwaltszwang.

familienrechtliche Fälle/ Scheidungen

Eine Ausnahme besteht in bestimmten Familiensachen, wie z.B. der Ehescheidung vor dem Familiengericht Pasewalk (Amtsgericht Pasewalk). Hier ist eine Vertretung, wenigstens einer Partei, durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben.Die Partei die den Scheidungsantrag stellt, muss zumindest anwaltlich vertreten sein.

Scheidung etc vor dem Familiengericht

Es sei der Hinweis gestattet, dass es sich in Familiensachen (Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt) oft lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten. In den meisten Fällen bekommen die Mandanten ohnehin Verfahrenskostenhilfe bewilligt.Zusammenfassung: Vor dem Amtsgericht Pasewalk besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang mit Ausnahme bestimmter Familiensachen (z.B. Ehescheidung).


Rechtsanwalt A. Martin - Kanzlei Blankensee