das neue Prüfungsrecht für Anwälte (Referendare) in Polen

Wie bereits berichtet, finden im Jahr 2009 die Zulassungsprüfungen in Polen für die Zulassung zum Referendariat für Rechtsanwaltsanwärter (Adwokat) und Rechtsberater (Radca Prawny) jetzt zusammen statt. Früher gab es zwei einzelne Prüfungen jetzt findet eine gemeinsame Prüfung statt. Dies wird von vielen Rechtsanwälten in Polen und auch von den polnischen Rechtsberatern als erster Schritt in Richtung Zusammenlegung der beiden Berufsstände gesehen.

Prüfungsrecht der Anwälte in Polen

Das Prüfungsrecht ist in Polen im Gesetz über die Rechtsanwaltschaft geregelt; das dementsprechende Änderungsgesetz ist vom 20.02.2009, welches am 25.03.2009 in Kraft getreten ist.Die Zulassungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil. Hier sind 150 Fragen in Bezug auf alle Rechtsgebiete zu beantworten. Davon müssen 100 Fragen richtig beantwortet werden (66 %), um die Prüfung zu bestehen. Früher waren es 250 Fragen von den 180 richtig beantwortet werden mussten.90 Tage vor der Prüfung werden alle Gesetze und Rechtsverordnungen bekannt gegeben, auf die die Fragen in der Prüfung bezug nehmen.Auch wurde das Rechtsreferendariat verkürzt.

Dauer des Rechtsreferendariats

Früher betrug dieses für die Rechtsanwaltsanwärter in Polen 3, 5 Jahre, nun sind dies nur noch 3 Jahre.Des Weiteren wurde in diesem Änderungsgesetz auch die mündliche Prüfung für die Rechtsreferendare für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Polen abgeschafft, was stark kritisiert wurde. Die Prüfung zum polnischem Rechtsanwalt besteht jetzt nur noch aus einem schriftlichen Teil.


Rechtsanwalt A. Martin - Stettin/Polen