Grundbuchauszug in Polen – das polnische Grundbuchamt
Wer ein Grundstück in Polen kaufen will, kommt nicht am polnischen Grundbuchamt vorbei.
Grundbuchauszug besorgen
Um Belastungen und die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen, muss ein Grundbuchauszug besorgt werden. Der Auszug aus dem polnischen Grundbuch sollte von einem polnischen Rechtsanwalt überprüft werden.
Grundbuch in Polen ist deklaratorisch
Wichtig ist aber, dass in Polen der Eigentumserwerb nicht durch die Eintragung ins Grundbuch erfolgt. Eigentümer einer polnischen Immobilie wird man bereits durch den Kauf derselben. Dies ist anders als in Deutschland. Die meisten deutschen Käufer wissen dies nicht. Dieser Unterschied ist aber rechtlich erheblich.
Einsicht ins polnische Grundbuch
Von daher stellen sich deutsche Mandanten häufig die Frage, ob und wie ein solcher Grundbuchauszug aus Polen zu beschaffen ist.
Vorab sei schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Telefonat – evtl. noch auf Deutsch – oder ein in der deutschen Sprache verfasstes Schreiben an das zuständige Grundbuchamt in Polen wenig bewirken wird.
berechtigtes Interesse
Die Grundbuchämter in Polen sind den jeweiligen Amtsgerichten angeschlossen. Einen Antrag auf Austellung einer Kopie der Grundbucheinträge kann in Polen jeder stellen, der ein berechtigtes Interesse hat (so ja auch in Deutschland).
Wie hoch die jeweiligen Anforderungen sind, hängt meist von den Grundbuchämtern selbst ab. In der Regel wird der Grundbuchauszug erteilt, zumindest habe ich als Anwalt diese Erfahrung gemacht.
elektronische Grundbücher
Neben den Papiergrundbüchern existieren in Polen schon seit Jahren auch elektronische Grundbücher. Man kann also – unter bestimmten Voraussetzungen – das Grundbuch online einsehen.
Allerdings gibt es noch einen Harken. Obwohl die Grundbücher in Polen grundsätzlich “öffentlich” sind, ist es so, dass man keinen Grundbuchauszug in Polen bekommt, wenn man die entsprechende Grundbuchnummer des Grundstückes nicht angeben kann.
Diese Nummer weiß aber kaum ein potentieller Käufer oder jemand, der ein polnisches Grundstück aufgrund envtl. Rückübertragungsansprüche überprüfen möchte.
Ohne Anwalt kann der deutsche Käufer nur darauf hoffen, dass der Grundstückskauf klappt.
Von daher ist vor dem Grundbuchantrag die Grundstücksnummer in Erfahrung zu bringen. Als Rechtsanwalt in Polen helfe ich Ihnen gern.
Anwalt A. Martin