Insolvenz in Polen – das polnische Insolvenzrecht
Das polnische Insolvenzrecht gliedert sich in zwei Verfahren, dem Konkursverfahren und dem Sanierungsverfahren.Das Konkursverfahren bezweckt die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger.
Sanierungsverfahren
Das Sanierungsverfahren dient der Abwendung der drohenden Zahlungsunfähigkeit durch Sanierung.Der Konkurs wird auf Antrag des zahlungsunfähigen Unternehmes oder auf Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Zurzeit ist in Polen der Konkurz nur durch Unternehmen möglich.Die Eröffnungsvoraussetzung sind die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Anwalt A. Martin