Bußgeld in Polen

Ob die Polizei in Deutschland den obigen Eindruck (Freund und Helfer) erweckt, ist wohl auch zweifelhaft.

Polizei in Polen

In Polen erscheint es den ausländischen Reisenden manchmal so, als ob das Handeln der polnischen Polizei willkürlich ist.

Fakt ist, dass es nur noch weniger Fälle gibt, wo Ausländern und vor allen Deutschen mit fadenscheiniger Begründung eine Geldbuße auferlegt wird. Zudem wird Druck aufgebaut, in dem das Unterschreiben des Bußgeldbescheides die einzige Möglichkeit der deutschen Touristen oder Geschäftsreisenden ist, der Ingewahrsamnahme zu entgehen. Manchmal wird sogar damit gedroht, dass ansonsten eine Überprüfung der Identität auf der Wache erfolgen wird und notfalls der Deutsche 24 h dort festgehalten wird. Dies ist keine leere Drohung.

Festnahme

Wir hatten - in der Vergangenheit - in der Kanzlei schon häufiger derartige Fälle gehabt. Bis zu 24 Stunden können die Unfallverursacher zur Identitätsfeststellung inhaftiert werden.

7 Tage nur für Einspruch Zeit

Man sollte vor dem Unterschreiben des Bußgeldbescheides – vor allem in Verkehrsunfallsachen – bedenken, dass vor polnischen Gerichten die Bußgeldentscheidungen und das Akzeptieren der Geldbuße weit aus größere Bedeutung hat als in Deutschland.Gegen den Bußgeldbescheid kann man ggfs. noch innerhalb von 7 Tagen eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Danach ist faktisch nichts mehr zu erreichen.

Punkte in Polen

Wichtig ist, es gibt keine Punkte in Polen für dort nicht gemeldete Ausländer keine Punkte. Die Geldbuße ist – bei Ordnungswidrigkeiten – auf PLN 500 beschränkt.

Unfall in Polen

Dies hat eine erhebliche Bedeutung im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, denn wer eine Geldbuße zahlt, ohne dass er dagegen vorgeht, der wird vom polnischen Gericht als Unfallverursacher gesehen. Von daher sollte man sich unbedingt – wenn die Schuldfrage nach eigener Ansicht nicht geklärt ist – anwaltlich beraten lassen, um so noch rechtzeitig gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen zu können. Dies gilt schon allein deshalb, da die Polizei beim Unfall ja nicht vor Ort war und nur grob urteilen kann, wer tatsächlich den Unfall verursacht hat und wer nicht. Dies ist in Polen nicht anders als in Deutschland.

Beim Unfall ist Polen sollte man bei der Zahlung der Geldbuße von daher vorsichtig sein. Bei polnischen Gerichten ist es so, dass – vielmehr als in Deutschland – der Polizeibericht der polnischen Polizei und auch ein evtl. Bußgeldbescheid, der vor Ort bezahlt wurde, große Bedeutung bei der Schuldfrage am Unfall hat.Die Klage in Deutschland bietet sich von daher an, wobei zu raten ist, dass ein deutscher Kollege der Polnisch spricht und sich im polnischen Unfallrecht auskennt, beauftragt werden sollte, da die meisten Dokumente auf Polnisch sind und zudem diese auch ohne Kenntnisse des polnischen Verkehrsrechtes gar nicht bewertet werden können. Im Übrigen findet bei der Klage im Deutschland auch polnisches Recht Anwendung.

Der Unterschied ist aber die Rechtsfolge eines Bußgeldbescheids wegen des Unfalls.


Rechtsanwalt A. Martin