Führerscheinerwerb in Polen

Für deutsche Staatsbürger, die in Deutschland den Führerschein abgeben mussten und darüber hinaus wegen Alkohol, Drogen oder andere Vergehen in Deutschland den Führerschein nur wieder bekommen, wenn sie eine MPU machen, stellt sich die Frage, ob der Erwerb eines Führerscheins in Polen eine Alternative ist. Dies kann durchaus der Fall sein, allerdings muss man verstehen, dass dies nicht einfach ist.

Wohnsitzerfordernis in Polen

Deutsche Mandanten meinen häufig, dass es ausreichend ist, wenn sie in Polen insgesamt mehr als 185 Tage angemeldet sind.

Meldung ist nur ein Indiz für den Wohnsitz

Hier liegen zwei Irrtümer vor:Die polnische Verwaltungspraxis in Führerscheinsachen (vor allem im Raum Stettin) sieht wie folgt aus: 1. 185 im Kalenderjahr Es reicht nicht aus, wenn insgesamt 185 eine Meldung in Polen bestand. Es müssen nämlich 185 Tage pro Kalenderjahr sein, nur dann liegt der Lebensmittelpunkt in Polen. Eigentlich reicht natürlich die Anmeldung allein auch nicht aus, da es allein darauf ankommt, dass man in Polen auch seinen Lebensmittelpunkt hat. Die Anmeldung ist nur ein Indiz, dass die polnische Führerscheinbehörde auch entkräften kann, was in der Praxis auch gemacht wird.

Überprüfung von Anmeldungen von Ausländern in Stettin

Gerade im Raum Stettin (WORD – Westpommern) werden häufig Anmeldungen von Ausländern überprüft und hierzu sogar Nachbarn befragt. 2. 185 bis zur Aushändigung des Führerscheines Nach erstaunlicher ist der zweite Punkt, den polnische Behörden mittlerweile vertreten.

Anmeldung muss Fortbestehen

Die Behörden stellen sich auf den Standpunkt, dass die Anmeldung bis zur Aushändigung des polnischen Führerscheines fortdauern muss. Es reicht also nicht, wenn man in irgendeinen Jahr einmal 185 in Polen angemeldet war, sondern man muss bis zur Führerscheinaushändigung angemeldet sein und dort seinen Lebensmittelpunkt haben.

polnische Anmeldung auch bei Umschreibung oder Einziehung

Dies mag ja noch angehen, da die Anmeldungen häufig auch für diese Zeit laufen, aber was ist, wenn der Führerschein dann später in Deutschland eingezogen und nach Polen übersandt wird, was ja passieren kann? Dann händigt die polnische Behörde den Führerschein im Normalfall nicht mehr ohne weiteres aus, wenn keine Anmeldung in Polen vorliegt.

Man sollte in solchen Fällen auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten.


Anwalt A. Martin