Muss das Wort “Kündigung” in der Kündigung auftauchen?

Nein, es kann sich auch aus der Erklärung der Kündigung im ganzen ergeben, dass die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewollt es. Wenn das Wort Kündigung nicht in der Kündigungserklärung auftaucht, dann heisst dies nicht notwendigerweise, dass keine wirksame Kündigung vorliegt. +

Auslegung der Erklärung durch das Gericht

Das Gericht legt die Erklärung aus und schaut, ob sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass eine einseitge Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden sollte.

Zweifel gehen aber zu Lasten des Erklärenden

Zweifel gehen aber zu Lasten des Erklärenden! D.h. konkret, dass wenn der Arbeitgeber die Kühlungserklärung nicht sorgfältig schreibt und nicht klar ist, dass diese Erklärung das Arbeitsverhältnis als “Gestaltungsrecht” beenden soll, dass er dann das Risiko trägt, dass das Arbeitsgericht durch eine Auslegung eben nicht zum Ergebnis kommt, dass eine Kündigung vorliegt.

sorgfältige Anfertigung von Kündigungen

Von daher sollten Kündigungserklärung immer sorgfältig vorbereitet sein. Dies geht übrigen auf eine Kündigung des Arbeitnehmers, der im Gegensatz zum Arbeitgeber in der Regel keinen Grund für eine ordentliche Kündigung braucht.


Rechtsanwalt A. Martin