Unfall in Polen

Bei dem Verkehrsunfall in Polen gilt grundsätzlich polnisches Schadenersatzrecht, es sei denn, dass der Unfallgegner ebenfalls Deutscher ist.

alle Schadenpositionen sind nach polnischem Recht zu bestimmen

Dies heißt auch, dass ich die Schadenposition allein nach polnischem Recht richten und nicht nach deutschem Recht.

Klage in Deutschland

Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Verkehrsunfall über einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland reguliert oder in Polen. Selbst bei einer Klage in Deutschland - vor einem deutschen Gericht - müsste das Gericht polnisches Recht anwenden.

Unkostenpauschale in Polen?

Gibt es eigentlich in Polen – so wie in Deutschland – wenn man dort einen Verkehrsunfall hatte, eine sog. Unkostenpauschale?

das polnische Recht kennt keine Unkostenpauschale

Nein, die Unkostenpauschale wird in Deutschland von der Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen als Schadenersatz anerkannt für die angefallenen Kosten für Kommunikation mit der Gegenseite.

kontreter Nachweis von Schäden

In Deutschland ist dies eigentlich untypisch für das deutschen Schadenersatzrecht, da genau genommen Schäden immer konkret nachgewiesen werden müssen.In Polen beim Verkehrsunfall wird eine Pauschale bezüglich der – dort sicherlich auch – angefallenen Kosten für die Kommunikation mit der Gegenseite im Rahmen der Abwicklung des Verkehrsunfalles nicht anerkannt. Hier ist der Schaden konkret nachzuweisen.In der Praxis wird ein solcher Schaden aber kaum geltend gemacht!


Rechtsanwalt A. Martin