Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Polen

In Deutschland erhält der kranke Arbeitnehmer 100 % Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist eine Wartezeit von 4 Wochen. Ab der 6. Woche werden die Leistungen von der Krankenkasse erbracht und sind etwas reduziert. Geregelt ist dies im Entgeltfortzahlungsgesetz.

polnische Lohnfortzahlung bei Krankheit

In Polen ist dies anders. Der kranke Arbeitnehmer erhält in Polen 80 % seines Lohnes von seinem Arbeitgeber. Ab dem 33. Tag erhält er die Leistungen von der polnischen ZUS (gesetzliche Sozialversicherung in Polen) auch in Höhe von 80 %.


Anwalt A. Martin