GmbH-Polen – Stammkapital

Wie auch in Deutschland hat die polnische GmbH ein sog. Stammkapital. Das Mindeststammkapital – als das Kapital, dass die Gesellschaft wenigstens haben muss – beträgt in Polen jetzt nur noch PLN 5.000,00. Dies sind ungefähr 1.200 Euro.

Mindeststammkapital in Polen

Das Mindeststammkapital muss in Polen im Normalfall bei der Eintragung bereits eingezahlt sein. Wie nun auch in Deutschland nach der GmbH-Reform – wird dies in Polen allerdings nicht überprüft. Es ist kein Beleg über die Einzahlung beim Registergericht (KRS) einzureichen. Vielmehr ist es ausreichend, wenn der Vorstand (so heisst in Polen der Geschäftsführer der GmbH) die Einzahlung zusichert.

genehmigtes Kapital bei der Spzoo

Wie nun auch in Deutschland nach der Reform des GmbH-Rechts kann man in Polen schon lange mit dem sog. genehmigten Kapital arbeiten, d.h. das man in der Satzung eine zukünftige Kapitalerhöhung bereits genehmigt, so dass man hierüber dann später keine neue Satzungsänderung (mit der Folge, dass diese ja notariell beurkundet werden muss) mehr durchführen muss. Damit spart man Kosten (Notarkosten).


Rechtsanwalt A. Martin