mit einem fremden Kfz nach Polen
Wer in Polen als Ausländer mit einem fremden (ausländischen) Auto unterwegs ist, muss hierfür eine entsprechende Nutzungserlaubnis vorlegen. Aus der Erlaubnis muss sich ergeben, dass diese Person zur Nutzung des fremden Kfz berechtigt ist (Änderungsgesetz vom 24.08.2007 (Gesetzblatt der Republik Polen von 2007, Nr. 176, Pos. 1238).
Bußgeld droht
Wird die Vollmacht nicht mitgeführt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann bei einer Kontrolle zu Problemen mit der Polizei führen.
Rechtsanwalt A. Martin