Umgehung des Gegenanwalts
Nach einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 25. November 2008 (1 BvR 848/07)) liegt keine Umgehung des Gegenanwaltes vor, sofern dies im gerichtlichen Verfahren (z.B. Verhandeln vor Gericht) geschieht. Dies deshalb, da es hierfür – also für das gerichtliche Verfahren – keine konkrete Verbotsnorm gibt. Das Gericht muss dann aber darauf achten, dass nicht eine Partei dabei “über den Tisch” gezogen wird.
Rechtsanwalt A. Martin