Gutachten beim Unfall in Polen
Häufig stellt sich für deutsche Autofahrer, die in Polen einen Verkehrsunfall hatten, ob sie ein Gutachten noch vor Ort in Polen anfertigen sollen. Dazu rät häufig die polnische Versicherung des Unfallgegners. Das Problem ist dann häufig, dass der Gutachter in Polen die polnischen Stundensätze berücksichtigt. Weiter wird der Gutachter häufig von der Versicherung der Gegenseite beauftragt, was selbst schon in Deutschland häufig ein Problem ist.
Kfz-Sachverständigengutachten immer in Deutschland einholen
Der deutsche Unfallbeteiligte muss sich – meiner Ansicht – nicht darauf einlassen. Er hat das Recht sein Auto vor Ort, also in Deutschland, reparieren zu lassen. Von daher kann er auch einen deutschen Gutachter beauftragen.
Da der Anspruch ohnehin in Deutschland einklagbar ist, muss dazu auch nicht die Praxis in Polen in Bezug auf die Einholung von Gutachten Rücksicht genommen werden (in Polen wird tatsächlich häufig das Gutachten erst eingeholt, wenn die Versicherung zustimmt!)
weitere Schadenpositionen
Eine Unkostenpauschale gibt es in Polen aber nicht. Es gilt nämlich polnisches Recht für den Unfall in Polen.
Rechtsanwalt A. Martin