Fahrerlaubnis in Polen

Die 3. Führerscheinrichtlinie wird demnächst in Deutschland umgesetzt. Hierzu hatte ich bereits gepostet.

Woran liegts, dass viele deutsche Fahrschüler, die in Polen (z.B. in Stettin) ihren Führerschein beantragt haben, diesen nun nicht ausgehändigt bekommen. Ich höre häufig von diesen Mandanten, dass doch alle Formalitäten in Polen durch die polnische Fahrschule erledigt wurden und man sich 100 % sicher ist, dass auch die Anmeldung in Polen für wenigstens 185 Tage erfolgt ist.Dies ist häufig ein folgenschwerer Irrtum.

Anmeldung für 185 Tage

In den meisten Fällen wird derzeit der Führerschein nicht ausgehändigt, da eben diese Anmeldung in Polen, nämlich für 185 Tage in einem Kalenderjahr (fortlaufend bis zur Aushändigung des Führerscheines) nicht vorliegt.

Was ist passiert?

In der Praxis sieht es – leider – häufig so aus:

Meldung in Polen

Um in Polen den Führerschein zu bekommen, müssen die deutschen Fahrschüler dort angemeldet sein. Früher wurde die Masse an Fahrschüler (natürlich zum Schein) zu Hauf in Studentenwohnheimen und Hotels angemeldet. Nachdem die Behörden dies nicht mehr akzeptierten, bediente man sich eines neuen – nicht ganz billigen – Tricks und meldete die Fahrschüler in einzelnen Wohnungen an und begründete die Anmeldung meist mit einer Beziehung zu einer polnischen Frau, die dies auch – gegen Entgelt – bestätigte.

Anmeldung über Fahrschule

Die Fahrschüler selbst bekommen in der Regel von diesen Vorgang relativ wenig mit, denn sie sprechen meist kein Polnisch und wollen die Angelegenheit möglichst reibungslos erledigt haben. Sie wissen meist nur, dass sie für die Anmeldung zahlen müssen. Das Problem ist, dass damit auch die deutschen Fahrschüler die tatsächliche Anmeldung auch nicht überprüfen können, da sie meist – selbst, wenn sie die Unterlagen erhalten – überhaupt nicht verstehen, was dort auf Polnisch steht.

Massenanmeldung durch polnische Fahrschulen

So kommt es häufig vor, dass z.B. die Fahrschule oder andere Personen die Anmeldung – wohl meist fahrlässig – nicht richtig vornehmen. Man braucht sich nicht darüber zu unterhalten, dass diese Praxis faktisch eine Umgehung – auch des polnischen Rechtes darstellt – da fast kein deutscher Fahrschüler tatsächlich in Polen wohnt. Nicht die bloße Anmeldung ist ausreichend, sondern der tatsächliche Aufenthalt. Dieser wird natürlich durch die Anmeldung indiziert.

In letzter Zeit überprüfen polnische Behörden im Raum Stettin auch zunehmend, ob tatsächlich ein Aufenthalt vorliegt. Dazu werden Mitarbeiter zur angegebenen Adresse geschickt und fragen dort nach dem deutschen Fahrschüler. Auch Nachbarn werden befragt, “ob denn hier tatsächlich die Person XYZ wohne?”.

Probleme beim Führerscheinerwerb in Polen

Kurz um, es wird – auch ohne die zu erwartende Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie – immer schwieriger für deutsche Fahrschüler den Führerschein in Polen zu erwerben.


Rechtsanwalt A. Martin