Rechtsanwaltsgebühren in Polen
Die Anwaltsgebühren in Polen berechnen sich im außergerichtlichen Bereich nicht nach einer Gebührenordnung.
Gebührenordnung im gerichtlichen Verfahren
Es gibt aber eine Gebührenordnung im gerichtlichen Bereich. Dort können die Gebühren bis zum Faktor 6 erhöht werden. Das Problem ist, dass die Gerichte aber nicht die Mittelgebühr als erstattungsfähig ansehen, sondern im Normalfall nur die Mindestgebühren. Faktisch heisst dies für den Mandanten, dass er im Normalfall, selbst wenn er vor Gericht in Polen voll obsiegt, zumindest einen Teil seiner Anwaltsgebühren selbst tragen muss.
Rechtsanwalt A. Martin