Führerscheinrichtlinie
Am 19.01.2009 wird die 3. Führerscheinrichtlinie der EU ins deutsche Recht umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass in der Bundesrepublik Deutschland ausländische Führerschein (wohl aber erst solche, die nach diesem Datum im Ausland ausgestellt wurden) in Deutschland nicht mehr anerkannt werden, sofern für die Wiedererlangung des Führerscheines in Deutschland eine MPU festgeschrieben wäre. Dadurch wird sich der Führerscheintourismus nach Polen deutlich beruhigen.
Rechtsanwalt A. Martin