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März 2010
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Archiv der Kategorie Wirtschaftsrecht Polen

Änderungen im polnischen Handelsrecht

Wie bereits mitgeteilt wurde, ist am 8. Januar 2009 das Änderungsgesetz vom 23. Oktober 2008 zum polnischen Gesetz über die Handelsgesellschaften in Kraft getreten.

Es wurde nicht nur das polnische GmbH-Recht geändert, sondern auch Änderungen im Recht über Zivilgesellschaft, die OHG, die Partnergesellschaft und die Aktiengesellschaft in Polen vorgenommen.

Die wichtigsten Änderungen sind die Herabsenkung des Mindeststammkapital des polnischen GmbH von 50.000,00 PLN auf 5.000,00 PLN, die Senkung des  Mindeststammkapitals der Aktiengesellschaft in Polen von PLN 500.000,00 auf PLN 100.000,00 und  die Erleichterung der Formerfordernisse bei Erklärungen des Einmann-Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft bei der polnischen Einmann-GmbH.

Insgesamt sollen die Änderungen das polnische Gesellschaftsrecht praxistauglicher und wettbewerbesfähiger machen.

Änderungen des polnischen Handelsgesetzbuches

Das polnische HGG wurde zum Jahresanfang 2009 (8.01.2009) geändert. Das Stammkapital der polnischen GmbH wurde von 50.000,00 auf 5.000,00 gesenkt. Darüber habe ich bereits berichtet.

Bei polnischen Aktiengesellschaft wurde das Mindeststammkapital von 500.000,00 PLN auf 100.000,00 PLN gesenkt.

Weiter wurden der polnischen Ein-Mann-GmbH die formellen Voraussetzungen, nämlich die Abgabe von Willenserklärungen erleichtert. Früher mussten eine Vielzahl der Erklärungen des Gesellschafters beurkundet werden, jetzt ist fast immer die einfache Schriftform möglich.

neues Mindeststammkapital bei polnischer GmbH

Das Mindeststammkapital der polnischen GmbH (Sp.z o.o.) beträgt derzeit PLN 50.000,00 (ungefähr € 12.500,00). Dies wird sich noch in diesem Monat ändern. Dann wird das Mindeststammkapital auf PLN 5.000,00 (ungefähr € 1.250,00) gesenkt. Für deutsche Unternehmer, die in Polen ein GmbH gründen wollen, ist dies interessant. Ob dies zu einer neuen Gründungswelle von polnischen Kapitalgesellschaften durch ausländische Unternehmer führen wird, ist zu bezweifeln.

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