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März 2010
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Archiv der Kategorie Verkehrsunfall Polen

Keine Vollstreckung von Bußgeldern aus Polen in Deutschland

Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus Polen in Deutschland ist immer noch nicht möglich. Ein Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, wonach eine europaweite Vollstreckung von Bußgeldern möglich ist, ist immer noch nicht realisiert worden und wird wahrscheinlich auch nicht mehr im Jahr 2009 in Kraft treten.Ein Vollstreckungsabkommen - wie z.B. zwischen Deutschland und Österreich - gibt es zwischen Polen und Deutschland nicht, so dass eine Vollstreckung der Bußgelder im jeweils anderen Land nicht möglich ist.Übrigens auch eine Übertragung von Punkten vom jeweils anderen Land ist nicht möglich, auch wenn Ihnen vielleicht die polnische Polizei etwas anderen erzählen möchte.Rechtsanwalt Polen - A. Martin - Kanzlei Stettin 

Straßenverkehr in Polen - was ist zu beachten?

Ein Beitrag von RA A. Martin - Anwalt in Polen Wer in Polen als Tourist mit dem Auto unterwegs ist, sollte einige Dinge beachten:1. TempoObwohl in Ortschaften in Polen die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gilt, hält sich kaum ein Pole daran. Die Polen sind rasante Autofahrer. Geschwindigkeit geht in Polen vor Rücksicht; dies ist leider so. Auch im Kreisverkehr wird gnadenlos auf Tempo gesetzt. Der deutsche Autofahrer sollte nicht versuchen das Tempo in Polen mitzufahren. Die Polen vor Ort kennen ihre Stadt besser und wissen, wo man eben auch mal auf die Bremse treten muss.2. PolizeiDie Polizei in Polen hat im Ausland - und nicht nur dort - den Ruf gegen Zahlung einer kleinen “Spende” schon mal ein Auge zu zudrücken. Auf keinen Fall sollte man versuchen die Polizisten vor Ort zu bestechen. Dies kann ganz böse enden. Ansonsten stimmen die meisten Horrorgeschichten nicht.2. ZebrastreifenEtwas übertrieben gesagt, muss man leider feststellen, dass der Fußgänger in Polen in der Hackordnung der Straße ganz unten steht. An Fussgängerüberwegen hält man in Polen selten an. Fussgängen überqueren in Polen häufig im Laufschritt die Straße. Ich kann Ihnen nur soviel sagen, dass dies leider nicht ohne Grund so ist.3. Überqueren der Straße als Fussgänger außerhalb der ZebrastreifenIn Polen gibt es ein Ticket, wenn man als Fussgänger die Straße außerhalb der Überwege überquert. Warum?  Wer den vorherigen Absatz gelesen hat, weiß, dass der normale Pole es mit seiner Ehre als Autofahrer nicht vereinbaren kann an einen Fußgängerüberweg zu halten. Nun können Sie sich ja vorstellen, wie groß die Bereitschaft in Polen ist Fußgänger die normale Straße überqueren zu lassen.4. Unall in PolenBei Verkehrsunfällen in Polen sollte man immer die Polizei rufen, so dass der Unfall aufgenommen werden kann. Ansonsten kann es erhebliche Probleme bei der späteren Durchsetzung des Schadens geben.Anwalt Martin - Rechtsanwalt Berlin-Stettin-Löcknitz 

Strafverfahren in Polen bei Verkehrsunfall

Strafverfahren in Polen bei VerkehrsunfallWas viele Deutsche nicht wissen, ist das bei einem verschuldeten Verkehrsunfall in Polen durchaus ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung auf sie zukommmen kann.In Deutschland leitet die Staatsanwaltschaft auch häufig ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen dne Unfallverursacher ein, wenn beim Verkehrsunfall jemand verletzt wurde. Hier droht aber faktisch in den wenigstens Fällen eine Verurteilung. Das Verfahren wird meist nach § 170 Abs. 2 StPO (fehlender Verdacht) mit der Begründung eingestellt, dass bei Verkehrsunfällen es ohnehin vom Zufall abhängt, ob jemand am Körper verletzt wird oder nicht. Lediglich in Fällen, bei denen Personen schwer verletzt wurden und / oder der Unfall mit groben Verschulden herbeigeführt wurde, ist tatsächlich mit einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht zu rechnen.Anders in Polen. In Polen wird nicht bei jedem Unfall mit Verletzten eine Strafverfahren eröffnet. Hier kann bei leichten Verletzungen die Sache schon mit einem Bußgeld abgegolten werden. Liegt aber bei einem Verletzten (außer beim Verursacher) eine Körperverletzung vor, die länger als 7 Tage andauert, dann ermittelt die polnische Staatsanwaltschaft gegen den Verursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung. Es spielt dabei keine Rolle, welche Nationalität die Verletzen haben. Auch kommt es auf eine Strafanzeige nicht an. Selbst, wenn die Verletzten Mitreisende im eigenem Auto waren, wird die Staatsanwaltschaft in Polen ermitteln.In Bezug auf die Dauer der Verletzungsfolgen fordert die polnische Staatsanwaltschaft dann die ärztlichen Unterlagen - notfalls aus Deutschland - an. Ein Gutachter bestimmt notfalls, ob die Verletzung länger als 7 Tage andauerte.Das Problem ist, dass das polnische Strafgesetzbuch als Rechtsfolge bei einer Verurteilung nur Freiheitsstrafe und keine Geldstrafe vorzieht. Natürlich wird auch in Polen beim Ersttäter die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, allerdings ist eine Verurteilung zur Freiheitsstrafe zur Bewährung natürlich ein Makel, den sich niemand aussetzen möchte.Von daher sollte die Betroffene schon nach dem ersten Kontakt mit der Polizei sich um einen Rechtsanwalt in Polen bemühen.RA A. Martin - Rechtanwalt Berlin-Marzahn

Vorsicht bei Führerscheinumschreibung! - polnischer Führerschein

Vorsicht bei Führerscheinumschreibung! - polnischer FührerscheinDie Umschreibung eines in Polen erworbenen Führerscheines will wohl überlegt sein. In 90 % aller Fälle wird der Führerschein aufgrund der Umschreibung in Polen eingezogen!!!Mehr Informationen finden Sie auf meiner Seite Rechtsanwalt Polen!  

Regulierungspraxis der polnischen Haftpflichtversicherung bei Unfällen in Polen

Regulierungspraxis der polnischen Haftpflichtversicherung bei Unfällen in PolenEin Unfall ist immer ärgerlich. Ein Verkehrsunfall im Ausland (Polen) um so mehr!Ist es aber geschehen, dann sollte man das Beste draus machen.1 Verhalten am Unfallort in Polen.Zunächst sollte man keine Erklärung über die Schuld am Unfall abgeben. Im Zweifel keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Es sollte kein Strafzettel vor Ort bezahlt werden, sofern dies möglich ist (die Polizei wird mit Sicherheit Druck ausüben). Die Daten der Gegenseite sollte notiert werden.2. Regulierung in PolenDie Regulierung über einen Regulierungsbeauftragen in Deutschland  muss nicht schneller gehen. Die polnischen Versicherer sind im Übrigen auch nicht gerade bekannt dafür, dass sie zügig regulieren. Eine Regulierung in Polen selbst geht meist schneller über einen Polnisch sprechenden Rechtsanwalt.3. Klage in Deutschland Die polnischen Versicherer haben noch recht weniger Erfahrungen in Bezug auf die Klagebereitschaft der “deutschen Kundschaft”. Häufig wird mit fadenscheiniger Argumentation der Anspruch gekürzt und gehofft, “die werden schon nicht klagen”. Dabei gegen die polnischen Versicherungen (OC in Polen genannt) von der Praxis in Polen aus. In Polen sind Rechtsschutzversicherungen faktisch unbekannt, so dass viele Polen den Prozess gegen die Haftpflichtversicherer scheuen und nicht klagen.Wenn man merkt, dass die polnische Versicherung hier blockiert, sollte ohne langes Warten in Deutschland die Klage auf Schadenersatz aus dem Unfall eingereicht werden. Dies ist deshalb wichtig, da man mittlerweile in Deutschland auch bei Verkehrsunfällen in Polen klagen kann, wenn der deutsche Unfallteilnehmer in Deutschland eine Versicherung hat. Klagt aber der polnische Unfallteilnehmer in der Zwischenzeit bereits in Polen ist eine Klage in Deutschland nicht mehr möglich.  A. Martin - Rechtsanwalt in Polen