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5.6.2009 von admin.
In Deutschland oder in Polen klagen? - Teil 2 - KostenViele Mandanten denken, dass eine Klage in Polen weitaus billiger zu bewerkstelligen ist als in Deutschland. Man geht automatisch davon aus, dass die Gerichtskosten in Polen und auch die Anwaltskosten geringer sind als in Deutschland. Dies ist aber nicht so.Die Gerichtskosten sind im Normalfall etwas geringer. Die Kosten des Anwalts sind auch geringer -sofern es nach der Gebührenordnung geht, die in Polen aber nur für das Gerichtsverfahren gilt. Vergessen wird dabei, dass häufig in Wirtschaftssachen die Anwälte ein Pauschal- oder ein Stundenhonorar vereinbaren. Hier liegen die Gebührensätze aber auf gleichem Niveau, wie in Deutschland. Dies gilt zumindest für Ballungszentren, wie Warschau, Posen und Danzig. Selbst im Raum Stettin ist dies mittlerweile schon so. Zu beachten ist auch, dass wenn der polnische Anwalt höhere Gebühren als die gesetzlichen Gebühren nimmt, dann sind diese nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattungsfähig. Weiter gibt es in Polen vor Gericht das Problem, dass die polnischen Gerichte den Anwälten in Polen fast immer nur die Mindesgebühren zusprechen. Dies ist ein Problem, da kaum ein Anwalt für diese Gebühren arbeitet. Laut der polnischen Gebührenordnung für Rechtsanwälte können diese die Gebühren nach eigenem Ermessen bis zum Faktor 6 erhöhen (je nach Umfang, Schwierigkeit und Haftung). Die Gerichte in Polen meinen aber - die polnischen Anwälte behaupten, weil immer noch ein gewisser Neid auf die polnische Anwaltschaft vorhanden ist (”Die Rechtsanwälte verdienen viel zu viel!”) - das fast jeder Fall vor Gericht einfach ist und nur die Mindestgebühren rechtfertig. Nur diese Gebühren bekommt man dann beim Gewinnen des Prozesses von der Gegenseite wieder. Der eigene Anwalt hat aber schon höher abgerechet.Konsequenz der Mandant bleibt auf einen Teil seiner Kosten sitzen. Dieses Problem haben aber nicht die polnische Anwälte verursacht, sondern die Gerichte in Polen.Übrigens, die Anwaltsgebühren in Polen im außergerichtlichen Bereich sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Das heißt, wenn sich die Gegenseite im Verzug befindet und der deutsche Mandant einen Anwalt in Polen beauftragt, dann muss die Gegenseite nicht die Kosten des Anwalt tragen,obwohl dies ja nach deutschem Recht ein erstattungsfähiger Verzugsschaden wäre. Aber nicht in Polen. Rechtsanwalt A. Martin - Kanzlei Löcknitz- Niederlassung Berlin - Kanzlei Stettin/Polen
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6.5.2009 von admin.
Firma in Polen- ohne Geschäftspartner gründen?Unternehmensgründer,welche sich in Polen, betätigen wollen, fragen sich, ob es Sinn macht einen polnischen Geschäftspartner als Gesellschafter an der zu gründenden Firma (zum Beispiel einer polnischen GmbH) zu beteiligen. Häufig wird auch ein polnischer Geschäftsführer eingesetzt. Da die Sprache wohl das größte Hindernis ist (die Mentalität wird häufig nicht als Problem gesehen, was fahrlässig ist).Der Vorteil besteht natürlich darin, dass der polnische Partner/ Geschäftsführer der Sprache vor Ort mächtig ist, die Mentalität kennt und auch meist Marktkenntnisse hat.Ein Nachteil besteht aber darin, dass der deutsche Unternehmer in solchen Fällen häufig die Kontrolle über die Firma sorglos aus der Hand gibt. Er weiß häufig nicht, wie die Situation der Firma ist und kann sich - meist aufgrund fehlender Sprachkenntnisse - auch nicht mit den Steuerberater oder Rechtsanwalt in Polen der Firma verständigen.Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es häufig Probleme zwischen polnischen und deutschen Gesellschaftern gibt. Ein Grund ist der, dass man sich noch nicht lange genug kennt, der andere Grund ist die unterschiedliche Mentalität. In diesen Fällen kommt es häufig zu einer Pattsituation. Keiner kann die Firma auflösen und sonstwelche erheblichen Entscheidungen treffen. Der deutsche Partner, der meist die Firma finanziert hat, kommt an die Einlage nicht ran und kommt - so oder so nicht - an die polnischen Geschäftskontakte.Von daher sollte man eine Beteiligung - ob nun in Polen oder Deutschland (in Polen aber ganz besonders) - eines polnischen Partners - zumindest dann, wenn man diesen noch nicht so lange kennt und die Firma allein finanziert - sorgfältig überlegen. Es gibt genug andere Formen der Zusammenarbeit und eine spätere Beteiligung ist ja nicht von vornherein ausgeschlossen.
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27.4.2009 von admin.
Regulierungspraxis der polnischen Haftpflichtversicherung bei Unfällen in PolenEin Unfall ist immer ärgerlich. Ein Verkehrsunfall im Ausland (Polen) um so mehr!Ist es aber geschehen, dann sollte man das Beste draus machen.1 Verhalten am Unfallort in Polen.Zunächst sollte man keine Erklärung über die Schuld am Unfall abgeben. Im Zweifel keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Es sollte kein Strafzettel vor Ort bezahlt werden, sofern dies möglich ist (die Polizei wird mit Sicherheit Druck ausüben). Die Daten der Gegenseite sollte notiert werden.2. Regulierung in PolenDie Regulierung über einen Regulierungsbeauftragen in Deutschland muss nicht schneller gehen. Die polnischen Versicherer sind im Übrigen auch nicht gerade bekannt dafür, dass sie zügig regulieren. Eine Regulierung in Polen selbst geht meist schneller über einen Polnisch sprechenden Rechtsanwalt.3. Klage in Deutschland Die polnischen Versicherer haben noch recht weniger Erfahrungen in Bezug auf die Klagebereitschaft der “deutschen Kundschaft”. Häufig wird mit fadenscheiniger Argumentation der Anspruch gekürzt und gehofft, “die werden schon nicht klagen”. Dabei gegen die polnischen Versicherungen (OC in Polen genannt) von der Praxis in Polen aus. In Polen sind Rechtsschutzversicherungen faktisch unbekannt, so dass viele Polen den Prozess gegen die Haftpflichtversicherer scheuen und nicht klagen.Wenn man merkt, dass die polnische Versicherung hier blockiert, sollte ohne langes Warten in Deutschland die Klage auf Schadenersatz aus dem Unfall eingereicht werden. Dies ist deshalb wichtig, da man mittlerweile in Deutschland auch bei Verkehrsunfällen in Polen klagen kann, wenn der deutsche Unfallteilnehmer in Deutschland eine Versicherung hat. Klagt aber der polnische Unfallteilnehmer in der Zwischenzeit bereits in Polen ist eine Klage in Deutschland nicht mehr möglich. A. Martin - Rechtsanwalt in Polen
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26.4.2009 von admin.
Grundbuchauszug in Polen - das polnische Grundbuchamt Wer ein Grundstück in Polen kaufen will, kommt nicht am polnischen Grundbuchamt vorbei. Um Belastungen und die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen, muss ein Grundbuchauszug besorgt werden. Von daher stellen sich deutsche Mandanten häufig die Frage, ob und wie ein solcher Grundbuchauszug aus Polen zu beschaffen ist.Vorab sei schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Telefonat - evtl. noch auf Deutsch - oder ein in der deutschen Sprache verfasstes Schreiben an das zuständige Grundbuchamt in Polen wenig bewirken wird. Die Grundbuchämter in Polen sind den jeweiligen Amtsgerichten angeschlossen. Einen Antrag auf Austellung einer Kopie der Grundbucheinträge kann in Polen jeder stellen, der ein berechtigtes Interesse hat (so ja auch in Deutschland). Wie hoch die jeweiligen Anforderungen sind, hängt meist von den Grundbuchämtern selbst ab. In der Regel wird der Grundbuchauszug erteilt, zumindest habe ich als Anwalt diese Erfahrung gemacht.Allerdings gibt es noch einen Harken. Obwohl die Grundbücher in Polen grundsätzlich “öffentlich” sind, ist es so, dass man keinen Grundbuchauszug in Polen bekommt, wenn man die entsprechende Grundbuchnummer des Grundstückes nicht angeben kann. Diese Nummer weiß aber kaum ein potentieller Käufer oder jemand, der ein polnisches Grundstück aufgrund envtl. Rückübertragungsansprüche überprüfen möchte.Von daher ist vor dem Grundbuchantrag die Grundstücksnummer in Erfahrung zu bringen.Wir helfen Ihnen gern dabei.Rechtsanwalt Polen A. Martin
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24.4.2009 von admin.
Zusammenarbeit zwischen polnischem Rechtsberater und Rechtsanwalt in Polen?Wie bereits mehrfach berichtet, gibt es in Polen zwei rechtsberatende Berufe, die sich kaum noch unterscheiden. Dies ist zum einen der polnische Rechtsanwalt (Adwokat) und der Rechtsberater in Polen (Radca Prawny).Diese beiden Berufsgruppen haben eine unterschiedliche Ausbildung. Früher sagte man, dass die Rechtsberater - welche ja als Angestellte arbeiten dürfen - mehr auf das Wirtschaftsrecht spezialisert sind, währen die polnischen Rechtsanwälte überwiegend sich mit diversen Rechtsgebieten (einschließlich des polnischen Familienrechts und Strafrechts) beschäftigen.Obwohl es für beide Berufsgruppen unterschiedliche Prüfungen und auch Ausbildungen immer noch gibt, erfolgt immer häufiger eine Zusammenarbeit in Kanzleien. Ein Grund mag sicher sein, dass polnische Rechtsanwälte nur die Möglichkeit haben Rechtsberater anzustellen, da ein Anwalt in Polen grundsätzlich nicht als angestellter Anwalt arbeiten darf.Böse Zugen sagen, dass diese Zusammenarbeit gerade von den Kammern der Rechtsanwälte in Polen nicht sehr gern gesehen wird, da man den jetzigen Abstand zu den Rechtsberatern wahren möchte (früher war es schwieriger Anwalt als Rechtsberater in Polen zu werden, so dass der soziale Status eines Rechtsanwalt in Polen immer noch recht hoch ist). In der Zukunft werden die Grenzen aber immer mehr verschwimmen. Es gibt jetzt schon Stimmen in Polen, die eine gemeinsame Kammer und Ausbildung für sinnvoll halten.
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