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Mai 2012
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Archiv der Kategorie Inkasso/ Forderungseinzug DE

Inkasso /Forderungseinzug durch Inkassounternehmen vs. Rechtsanwalt

Inkasso /Forderungseinzug durch Inkassounternehmen vs RechtsanwaltUnternehmer stellen sich aufgrund diverser ausstehender Rechnungen häufig die Frage, an wen sie die Forderungseintreibung übergeben sollen, an einen Rechtsanwalt oder besser an ein Inkassounternehmen.Grundsätzlich kann man diese Frage auch nicht allgemeingültig beantworten, da es stark auf diverse Faktoren (Höhe der Forderung, Anzahl der Forderungen pro Jahr, Zahlungsmoral der Mandanten in der Branche etc) ankommt.Es braucht wohl keine näheren Ausführungen, dass sehr hohe Forderungen, zum Beispiel im Millionenbereich, wohl eher einen Rechtsanwalt übergeben werden sollten, da die Gegenseite sich nicht bei der Höhe dieser Forderungen von einem Inkassoschreiben beeindrucken lassen wird und zudem solche Fälle meist vor Gericht landen, wo dann Anwaltszwang (vor dem Landgericht) bestehen wird.Bei kleineren und häufig einzustreibenden Beträgen kann es aber auch durchaus wirtschaftlich sein ein Inkassounternehmen zu beauftragen.Grundsätzlich sollte aber folgendes berücksichtigt werden:Die Eintreibung von Forderungen darf ein Inkassounternehmen nur dann durchführen, wenn es sich um unbestrittene Forderungen handelt. Weiter darf das Inkassounternehmen nur im außergerichtlichen Bereich tätig werden, so dass ohnehin für den gerichtlichen Bereich ein Anwalt einzuschalten wäre. Rechtsanwalt in Berlin

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