Verkehrsunfall in Polen

Verkehrsunfall in Polen – droht ein Strafverfahren?Wer in Polen einen Verkehrsunfall verursacht, wird schnell mit den polnischen Vorschriften konfrontiert,ob er dies will oder nicht.

Schadenersatz nach polnischem Recht

Die Frage nach dem zivilrechtlichen Schadenersatz ist das eine Problem, das andere Problem ist, dass ein Bußgeld oder sogar die Einleitung eines Strafverfahrens drohen kann, wenn man – nach Meinung der polnischen Polizei – den Unfall verursacht hat.Strafverfahren bei fahrlässiger Körperverletzung

Unfall in Polen mit Personenschaden

Wird beim Unfall in Polen jemand verletzt, dann stellt sich die Frage, ob eine fahrlässige Körperverletzung und damit eine Straftat vorliegt. Die Polizei kann hier eine Geldbuße festsetzen, muss aber eine Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung einleiten, wenn die verletzte Person länger als 7 Tage in ärztlicher Behandlung ist. Dann liegt keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat ist möglich.

Ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt, hängt dann nur noch davon ab, ob der Unfallverursacher tatsächlich grob fahrlässig den Unfall verursacht hat.Ermittlungen der polnischen Polizei auch im Ausland über deutsche Behörden Erstaunlich ist, dass die polnische Polizei – selbst bei der Beteiligung von ausschließlich Ausländern am Unfall – manchmal einen unverhältnismäßig hohen Aufwand betreibt, um dem deutschen Unfallbeteiligten eine Straftat nachzuweisen. Mir sind Fälle bekannt, wo sämtliche Unfallbeteiligte Deutsch mit ausschließlichen Wohnsitz in Deutschland waren und keiner der Beteiligten einen Straftantrag gestellt hat oder sonstwie zu erkennen gegeben hat, dass eine Strafverfolgung gewünscht ist. Trotzdem hat die polnische Polizei über Monate deutsche Behörden angeschrieben mit der Bitte die beteiligten Personen in Deutschland in Bezug auf die Unfallfolgen (Verletzungen) vernehmen zu lassen.

Strafverfahren vor dem polnischem Strafgericht

In dem Augenblick, in dem dem deutschen Unfallbeteiligten eröffnet wird, dass auch nur eine Straftat in Betracht kommt, sollte dieser sofort einen polnischen Anwalt einschalten.Wichtig ist, dass es in Polen in diesen Fällen – anders als in Deutschland – keine Geldstrafe als Bestrafung gibt, sondern nur Freiheitsstrafe (mit und ohne Aussetzung zur Bewährung).

Anwalt A. Martin – Rechtsanwalt Polen