Untersuchungshaft in Polen

U-Haft in PolenEs kommt immer häufiger vor, dass Deutsche in Polen in Untersuchungshaft genommen werden.

Selbst bei Verkehrsunfällen in Polen wird häufig von der polnischen Polizei damit gedroht, dass der deutsche Unfallbeteiligte in Haft genommen wird, um dessen Identität feststellen zu können. Dies wird oft davon abhängig gemacht, dass vor Ort schon eine Geldstrafe bezahlt werden soll. Leider ist dies keine in der Praxis keine leere Drohung.

Anordnung der Unterschungshaft in einem polnischem Gefängnis

Wenn die U-Haft in Polen angeordnet ist – und dies ist in Polen einfacher möglich als in Deutschland – dann sollten Angehörige sofort einen Anwalt in Polen einschalten. Einer der größten Fehler ist der, dass dann die Angehörigen – um Geld für den Anwalt in Polen – zu sparen, einen Dolmetscher beauftragen bei der Polizei in Polen nach dem Sachstand zu fragen. Dies macht keinen Sinn, dass Dritte in der Regel nur wenige Informationen / falsche Informationen oder gar keine Informationen von der Polizei bekommen.

Akteneinsicht

Die Polizei selbst, weiß meistens auch nicht so genau, was im Fall genau los ist.Klären kann dies nur ein Anwalt vor Ort, der zunächst Akteneinsicht beantragt. Anders als in Deutschland wird in Polen die Akte auch nicht direkt an den Anwalt geschickt, sondern dieser geht selbst zur Polizei (oder schickt einen Mitarbeiter), der sich dann vor Ort die Akte anschaut.

Einschaltung eines Anwalts

Erst nach der Akteneinsicht kann überhaupt der Fall verbindlich eingeschätzt werden. Alles andere davor macht kaum Sinn. Nach der Akteneinsicht wird dann überlegt, ob man gegen die Unterbringung in der U-Haft selbst vorgeht oder versucht das Verfahren zu beschleunigen.


Anwalt A. Martin – Kanzlei Berlin – Stettin