Zwangsvollstreckung aus polnischen Bußgeldbescheiden

Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus Polen in Deutschland ist grundsätzlich möglich.

EU-Vollstreckungsabkommen

Ein gibt mittlerweile ein EU-Vollstreckungsabkommen(IRG). Danach kann die polnische Bußgeldbehörde einen Antrag auf Vollstreckung des polnischen Bußgeldbescheides in Deutschland stellen. Das Bundesamt für Justiz prüft selbst nochmals, ob die Vollstreckung des polnischen Bußgeldbescheides in Deutschland zulässig ist, was in den meisten Fällen so sein wird. Sodann vollstreckt der deutsche Staat die Bußgeldbescheid aus Polen.

In der Praxis wird aber selten auf dieses Abkommen zugriffen. Der Grund ist, dass der Vollstreckungsstaat die Geldbußen behalten darf.

Parkgebühren in Polen

Nicht gezahlte Bußgeldbescheide wegen Falschparkens werden mittlerweile (2022) ebenfalls geltend gemacht. Dies trifft im Raum Stettin oft auf ausländische Studenten zu, die mit dem Kfz der Eltern (deutschen Nummernschild) über Jahre falsch geparkt haben und dachten, dass dies keine Auswirkungen haben wird. Oft kommen hier Beträge über mehrere tausend Euro zusammen. Hier sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt Polen einschalten.


Anwalt A. Martin - Stettin (Polen)