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Archive für 7.7.2009

Keine Vollstreckung von Bußgeldern aus Polen in Deutschland

Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus Polen in Deutschland ist immer noch nicht möglich. Ein Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung, wonach eine europaweite Vollstreckung von Bußgeldern möglich ist, ist immer noch nicht realisiert worden und wird wahrscheinlich auch nicht mehr im Jahr 2009 in Kraft treten.Ein Vollstreckungsabkommen - wie z.B. zwischen Deutschland und Österreich - gibt es zwischen Polen und Deutschland nicht, so dass eine Vollstreckung der Bußgelder im jeweils anderen Land nicht möglich ist.Übrigens auch eine Übertragung von Punkten vom jeweils anderen Land ist nicht möglich, auch wenn Ihnen vielleicht die polnische Polizei etwas anderen erzählen möchte.Rechtsanwalt Polen - A. Martin - Kanzlei Stettin 

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