Gerichtsverfahren in Deutschland oder Polen betreiben?

Sofern man die Wahl hat, was durchaus auch vorkommen kann, wenn man keinen Gerichtsstandsvereinbarung getroffen hat, in der man sich die Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen vorbehalten hat, hat man auch die “Qual”; welcher Gerichtsstand mag wohl besser sein; der polnische oder der deusche?

EuGVVO - Regelung über das zuständige Gericht

Die EuGVVO regelt zwischen Deutschland und Polen (europaweit), welches Gericht international zuständig ist, wenn zwischen Geschäftsleuten oder Deutschland und Polen zivilrechtliche / handelsrechtliche Verträge geschlossen werden. Danach kann es sein, dass für den Kläger die Wahl besteht, ob er in Deutschland oder in Polen klagt. Welche, der beiden Klagemöglichkeiten hier besser ist, soll hier erläutert werden.

keine pauschale Antwort möglich

Vorweg kann man sagen, dass man diese Frage nicht pauschal für die eine oder andere Seite beantworten kann. Die Klage kann sowohl in Polen als auch in Deutschland – je nachdem Einzelfall – sinnvoll sein.

Folgende Faktoren sollten aber bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden:

  • Erfolgsaussichten
  • Kosten der jeweiligen Verfahren
  • zu beachtende Formalitäten
  • Rechtssicherheit
  • Rechtsmittelmöglichkeiten
  • Dauer des Gerichtsverfahrens
  • Vorteile bei der Vollstreckung der Entscheidung
  • Bereitschaft der Gegenseite ein Verfahren im Ausland zu betreiben!
  • anzuwendende Recht
  • Erstattungsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten

Erfolgsaussichten der Klage

Die Erfolgsaussichten können – je nach dem – durchaus unterschiedlich sein. Dies hängt damit zusammen, dass von der jeweiligen Rechtsprechung (Deutschland- Polen) Fälle durchaus anders beurteilt werden können. Dies bezieht sich zunächst auf Fälle, in denen man zwischen zwei Gerichtsständen wählen kann und dann auch zu zwei anwendbaren Rechtsordnungen (die deutsche ode die polnische) kommt, was zugegeben selten der Fall ist. Allerdings kann es durchaus sein, dass bestimmte Verfahren in einem Land -unabhängig vom anzuwendenden Recht – schwieriger durchzusetzen sind.

Gerichtsverfahren in Polen sind formaler

In Polen ist es so, dass zum Beispiel Wirtschaftssachen etwas formaler sind als in Deutschland. Es besteht die Gefahr, dass bei Nichtbeachtung der Formalien die Klage abgewiesen wird.

weiterführender Artikel

Es genauer habe ich die Abwährung in meinen Artikel “Forderungseinzug in Polen – in Deutschland oder Polen klagen?” dargelegt.


Rechtsanwalt Polen Stettin