Regulierungspraxis der polnischen Haftpflichtversicherung bei Unfällen in Polen

Ein Unfall ist immer ärgerlich. Ein Verkehrsunfall im Ausland (Polen) um so mehr!Ist es aber geschehen, dann sollte man das Beste draus machen.

Verhalten am Unfallort in Polen.

Zunächst sollte man keine Erklärung über die Schuld am Unfall abgeben. Im Zweifel keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Es sollte kein Strafzettel vor Ort bezahlt werden, sofern dies möglich ist (die Polizei wird mit Sicherheit Druck ausüben). Die Daten der Gegenseite sollte notiert werden.

Regulierung in Polen

Die Regulierung über einen Regulierungsbeauftragen in Deutschland muss nicht schneller gehen. Die polnischen Versicherer sind im Übrigen auch nicht gerade bekannt dafür, dass sie zügig regulieren. Eine Regulierung in Polen selbst geht meist schneller über einen Polnisch sprechenden Rechtsanwalt.

Klage in Deutschland

Die polnischen Versicherer haben noch recht weniger Erfahrungen in Bezug auf die Klagebereitschaft der “deutschen Kundschaft”. Häufig wird mit fadenscheiniger Argumentation der Anspruch gekürzt und gehofft, “die werden schon nicht klagen”. Dabei gegen die polnischen Versicherungen (OC in Polen genannt) von der Praxis in Polen aus.

zögerliches Reglulierungsverhalten

In Polen sind Rechtsschutzversicherungen faktisch unbekannt, so dass viele Polen den Prozess gegen die Haftpflichtversicherer scheuen und nicht klagen.Wenn man merkt, dass die polnische Versicherung hier blockiert, sollte ohne langes Warten in Deutschland die Klage auf Schadenersatz aus dem Unfall eingereicht werden. Dies ist deshalb wichtig, da man mittlerweile in Deutschland auch bei Verkehrsunfällen in Polen klagen kann, wenn der deutsche Unfallteilnehmer in Deutschland eine Versicherung hat. Klagt aber der polnische Unfallteilnehmer in der Zwischenzeit bereits in Polen ist eine Klage in Deutschland nicht mehr möglich.


Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt in Polen