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7.4.2009 von admin.
BRTV-Bau; Bundesrahmentarifvertrag für das BaugewerbeAls Bauarbeiter muss den diesen Tarifvertrag kennen. Der Tarifvertrag für das Baugewerbe ist allgemeinverbindlich, d.h. er gilt auch, wenn man keine Tarifvertragspartei ist.Der obige Tarifvertrag ist wichtig bei der Durchsetzung des Arbeitslohnes/ Mindestlohnes oder beim Erhalt einer Kündigung. Im Übrigen enthält der Tarifvertrag eine sog. doppelte Ausschlussklausel. Innerhalb deren sind die Ansprüche des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber anzumelden bzw. einzuklagen. Ansonsten verfallen diese.
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