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Archive für 3.4.2009

Verkehrsunfall Polen - Geldbuße

Verkehrsunfall Polen - Geldbuße Beim Unfall ist Polen sollte man bei der Zahlung der Geldbuße vorsichtig sein. Bei polnischen Gerichten ist es so, dass - vielmehr als in Deutschland - der Polizeibericht der polnischen Polizei und auch ein evtl. Bußgeldbescheid, der vor Ort bezahlt wurde, große Bedeutung bei der Schuldfrage am Unfall hat.Die Klage in Deutschland bietet sich von daher an, wobei zu raten ist, dass ein deutscher Kollege der Polnisch spricht und sich im polnischen Unfallrecht auskennt, beauftragt werden sollte, da die meisten Dokumente auf Polnisch sind und zudem diese auch ohne Kenntnisse des polnischen Verkehrsrechtes gar nicht bewertet werden können. Im Übrigen findet bei der Klage im Deutschland auch polnisches Recht Anwendung. 

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