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11.3.2009 von admin.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Kündigung was nun?
Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, stellt sich für den Arbeitnehmer häufig die Frage, wie er sich nun verhalten soll.
Der Arbeitnehmer muss - sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist und er sich gegen die Kündigung verteidigen will - innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung ein sog. Kündigungsschutzklage erheben. Dies sollte am besten von einem Rechtsanwalt getätigt werden, obwohl kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht besteht.
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