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Archive für 9.3.2009

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Polen

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Polen

In Deutschland erhält der kranke Arbeitnehmer 100 % Lohnfortzahlung und ab der 6. Woche werden die Leistungen von der Krankenkasse erbracht.

In Polen ist dies anders. Der kranke Arbeitnehmer erhält in Polen 80 % seines Lohnes von seinem Arbeitgeber. Ab dem 33. Tag erhält er die Leistungen von der polnischen ZUS (gesetzliche Sozialversicherung) auch in Höhe von 80 %.

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