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März 2009
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Archive für 5.3.2009

Polen Rechtsanwalt - Zulassung zum Referendariat

In Polen gibt es kein erstes Staatsexamen. Die juristische Universität in Polen wird mit einer Abschlussarbeit (Masterarbeit) beendet. Darüber wurde hier schon berichtet. Um Anwalt (Adwokat) oder Rechtsberater (pradca prawny) in Polen werden zu können, muss in Polen ein Zulassungstest für das Referendariat (Aplikacja) bestanden werden.

Hierzu ist derzeit ein MultipliChoice- Test zu bestehen. Vor 2 Jahren bestanden in ganz Polen sehr viele Bewerber diesen Test bei den Anwälten und bei den Rechtsberatern (2 unterschiedliche Test´s). Im Raum Stettin wurden sehr viele neue Aplikanten zugelassen. Während vor einigen Jahren jeweils nur ungefähr 5 neue Anwaltsreferendar in Stettin (vor der gesetzlichen Änderung und Erleichterung der Zulassung) pro Jahr neu benannt wurden, wares seitdem ungefähr 40. Die Anwaltschaft in Polen sieht dies sehr kritisch, da die Ausbildung letztendlich von der Anwaltskammer durchzuführen ist und hier die Kapazitäten fehlen.

Im letzten Jahr war die Prüfung sehr schwer, so dass in Stettin nur ungefähr 5 Aplikanten zugelassen wurden. Die Bewerberzahl ist mit ungefähr 80 gleich geblieben.

Die Liste der Stettiner Aplikanten ist hier einsehbar.

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