Referendariat in Polen

Anders als in Deutschland schließt der polnische Jurist seine universitäre Ausbildung nicht mit einem juristischen Staatsexamen ab, sondern mit einer Masterprüfung.

nach der Masterprüfung an der Universität

Nach dem Masterabschluss kann der polnische Jurist wählen, ob er die Laufbahn als Rechtsanwalt (Adwokat), Rechtsberater (Radca Prawny), Richter, Staatsanwalt oder Notar einschlagen will. Für all diese Berufsbilder ist eine eigene Zulassungsprüfung vorgesehen.

polnischer Anwalt

Der polnische Rechtsanwalt muss für die Zulassung zum Referendariat einen Test absolvieren, der im Normalfall einmal jährlich (meist im September) stattfindet. Die Prüfungen werden zentral herausgegeben.

Aplikacja

Nach dem bestandenen Test (was im letzten Jahr - 2008- sehr schwierig war) erfolgt die Ausbildung zum Rechtsanwalt in Polen. Diese wird von der Anwaltskammer organisiert. Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf das Tätigkeitsbild als Anwalt.

Station beim Anwalt

Anfangs wird eine kurze Station bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft abgelegt. Danach erfolgt die Ausbildung beim Anwalt. Dazu sucht sich der polnische Referendar einen Ausbilder, der Rechtsanwalt sein muss.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Polen

Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zulassung bei der Rechtsanwaltschaft in Polen. Der Anwalt (z.B. Adwokat) wird dann bei der örtlichen Anwaltskammer eingetragen. In Stettin ist dies die ORA Szczecin.


Rechtsanwalt A. Martin