Unfall in Polen

Hat man in Polen als Deutscher (Unfallgegner Pole) einen Verkehrsunfall muss man im Normalfall nicht mit der polnischen Kfz-Haftpflichtversicherung kommunizieren, da diese verpflichtet ist einen sog. Regulierungsbeauftragten in Deutschland zu benennen. Dies ist meist eine deutsche Versicherung. Innhalb von 3 Monaten muss dann entweder reguliert werden oder ein Ablehnungsgrund mitgeteilt werden.

Frist für Regulierung

Wie ausgeführt, beträgt die Regulierungsfrist 3 Monate, aber erst ab Eingang aller Unterlagen beginnt diese Frist.

Geht die Regulierung schneller, wenn direkt über die polnische Versicherung die Abwicklung des Unfalles erfolgt?

Antwort: Es kann schneller gehen, allerdings nur dann, wenn man Erfahrung mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen in Polen hat. Polnische Versicherer wollen u.a. häufig einen Fragebogen im Original vom Mandanten unterschrieben haben, in dem zugesichert wird, dass Ansprüche nicht abgetreten sind und das der Geschädigte Eigentümer des Kfz ist. Wenn dies alles bekannt ist und berücksichtigt wird, dann muss faktisch in Polen schneller reguliert werden, da nach den polnischen Vorschriften die Versicherer innerhalb von 4 Wochen – sofern alle Informationen vorliegen – regulieren müssen. In der Praxis ist aber nicht immer so, gerade wenn Ausländer am Unfall beteiligt sind.


Rechtsanwalt A. Martin