Wer in Polen als Ausländer mit einem fremden (ausländischen) Auto unterwegs ist, muss hierfür eine entsprechende Nutzungserlaubnis vorlegen. Aus der Erlaubnis muss sich ergeben, dass diese Person zur Nutzung des fremden Auto´s berechtigt ist (Änderungsgesetz vom 24.08.2007 (Gesetzblatt der Republik Polen von 2007, Nr. 176, Pos. 1238).
Wird die Vollmacht nicht mitgeführt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit.
Ein Muster der Vollmacht finden Sie hier:
http://www.polen-rechtsanwalt.de/html/vollmacht_kfz_polen.html
oder