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19.2.2009 von admin.
Der polnische Gerichtsvollzieher - Kormornik - wird in der Regel - wie auch der deutsche Gerichtsvollzieher - bei Vollstreckungssachen tätig. Deutsche Anwälte kennen die Situation, dass man sich im Allgemeinen über die fehlende Motivation beim Gerichtsvollzieher in Bezug auf die Vollstreckung von Forderungen (z.B. bei der Sachpfändung) beklagt. Mit Sicherheit hat dies auch etwas damit zu tun, dass das Gerichtsvollzieherwesen in Deutschland nicht privatisiert ist.
In Polen ist es so, dass es faktisch zwei “Arten” von Gerichtsvollziehern gibt. Zum einen der Gerichtsvollzieher der allein Forderungen der öffentlichen Hand vollstreckt und damit als Angestellter tätig ist und den Gerichtsvollzieher, der für die Durchsetzung der privaten Forderungen zuständig ist. Dieser Gerichtsvollzieher ist in Polen nicht Angestellter des Staates, sondern freiberuflich. Die Vergütung erfolgt erfolgsabhängig, nämlich in Form einer prozentuales Beteiligung an der erfolgreich beigetriebenen Forderung (um die 10 % mit Kappungsgrenze nach oben).
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