Anwälte in Polen

Wenn man in Polen von einem Rechtsanwalt spricht, dann denkt jeder deutsche Mandant, dass es faktisch nur einen Berufsstand geben kann, der sich als Rechtsanwalt bezeichnet. Dies ist in Polen aber nicht so.

zwei Berufsstände

In Polen gibt es den Adwokat, was übersetzt Rechtsanwalt heisst. Daneben gibt es aber auch noch den Radca Prawny, was man mit Rechtsberater übersetzen könnte. Beide Berufsstände sind von der Ausbildung und von den Befugnissen (Vertretung vor Gericht) mit dem deutschen Rechtsanwalt vergleichbar.

Unterschiede

Der Unterschied zwischen beiden Berufsgruppen ist mittlerweile minimal. Früher durften ein Radca Prawny keine Straf- und Familiensachen machen. Man kann sagen, dass auch viele polnische Rechtsberater auf Wirtschaftssachen spezialisiert sind. Häufig arbeiten diese – als Angestellte – in großen Firmen, was einen Anwalt in Polen (Adwokat) nicht möglich ist; dieser darf eben nicht als Angestellter – nicht einmal für einen anderen Rechtsanwalt – arbeiten.

unterschiedliches Standesrecht

In Bezug auf Werbung für die eigene Tätigkeit gibt es auch einige Unterschiede.

Nicht wenige Anwälte und Rechtsberater rechnen damit, dass es früher oder später eine Vereinigung der beiden Berufsstände gibt, da die Unterscheidung kaum Sinn macht.


Rechtsanwalt A. Martin